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   OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 166/06   

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OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 166/06 (https://dejure.org/2007,7366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2007 - I-1 U 166/06 (https://dejure.org/2007,7366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - I-1 U 166/06 (https://dejure.org/2007,7366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 779 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 847 a.F.; ; StVG § 7; ; StVG § 17 a.F.; ; StVO § 8 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1; ; StPO § 153; ; PflVersG § 3; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 779
    Bindungswirkung einer Abfindungsvereinbarung aus einem Verkehrsunfall bei sich nachträglich verschlechternder Symptomatik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 151
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.06.1990 - VI ZR 255/89

    Festhalten an einem Abfindungsvergleich nach Veränderungen der die Schadenshöhe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    3) Allerdings ist einem Geschädigten ein Festhalten an einem Abfindungsvergleich nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten, wenn die Geschäftsgrundlage für die gütliche Einigung weggefallen ist oder sich geändert hat, so dass eine Anpassung an die veränderten Umstände erforderlich erscheint (BGH VersR 1990, 984 rechte Spalte; Müller VersR 1998, 129, 131).

    Es muss eine erhebliche Äquivalenzstörung in den Leistungen der Parteien eingetreten sein, die für den Kläger nach den gesamten Umständen des Falles eine ungewöhnliche Härte bedeuten würde (BGH VersR 1990, 984).

    2) Zudem darf folgender Gesichtspunkt nicht außer Acht gelassen werden: Soweit die eingetretenen Veränderungen in den Risikobereich fallen, für den der Geschädigte sich als abgefunden erklärt hat, muss dieser grundsätzlich auch bei erheblichen Opfern, die sich später heraus stellen, die Folgen tragen (BGH VersR 1990, 984 rechte Spalte).

  • BGH, 28.02.1961 - VI ZR 95/60

    Einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    Ereignisse, die zu dem im Vertrag übernommenen Risiko gehören, müssen bei der Prüfung, ob die Geschäftsgrundlage entfallen ist, unbeachtet bleiben (BGH VersR 1961, 382, 383 linke Spalte).

    Allerdings kann gegenüber einem Abfindungsvergleich auch dann der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung erhoben werden, wenn sich nach dem Auftreten nicht vorhergesehener Spätfolgen ein so krasses Missverhältnis zwischen der Vergleichssumme und dem Schaden ergibt, dass der Schädiger gegen Treu und Glauben verstieße, wenn er an dem Vergleich festhalten wollte (BGH VersR 1961, 382; BGH VersR 1966, 243, 244; BGH VersR 1967, 804; Müller VersR 1998, 129, 131).

    Deshalb können Äquivalenzstörungen nicht ohne Weiteres die Änderung des Vergleichs rechtfertigen (BGH VersR 1961, 382, 283 linke Spalte).

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und auch des erkennenden Senates ist die Ursächlichkeit der Trunkenheit nur dann anzunehmen, wenn sich der Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (BGH NJW 1995, 1029 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    Mit der erstmals im Berufungsverfahren erhobenen Verjährungseinrede ist der Beklagte ausgeschlossen, wenn nicht die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO vorliegen (BGH MDR 2006, 766; gegen die Präklusion der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz, wenn der zugrunde liegende Tatsachenstoff unstreitig ist oder das prozessuale Verteidigungsmittel erst nach Abschluss der ersten Instanz entsteht: Meller-Hannich NJW 2006, 3385 ff.).
  • BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94

    Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    Bei der Verteilung von Nachteilen, Vorteilen, Aufgaben, Risiken und Lasten ist neben der generellen gesetzlichen auch die vertragliche Risikozuweisung zu beachten (AnwK-BGB/Krebs a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 129, 236, 253).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81

    Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    1) Vereinbaren Parteien einen Abfindungsvergleich mit einer umfassenden Abgeltungsklausel, ist es eine Frage der Auslegung dieser Klausel, ob die Parteien auch unvorhergesehene und erst nach Vergleichsschluss eintretende Spätschäden einbeziehen wollten (Palandt/Sprau, Kommentar zum BGB, 65. Aufl., § 779, Rdnr. 12 mit Hinweis auf BGH LM Nr. 11, 16; PWW/Brödermann § 779, Rdnr. 17 mit Hinweis auf BGH NJW 1957, 1395; BGH NJW 1984, 115; AnwK-BGB/Giesler § 779, Rdnr. 44).
  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96

    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    3) Unabhängig davon erfordert der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB stets eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (AnwK-BGB/Krebs, § 242, Rdnr. 15 mit Hinweis auf BGH NJW 1968, 549 sowie BGH NJW 1997, 2519).
  • OLG Koblenz, 29.09.2003 - 12 U 854/02

    Verbindlichkeit eines Abfindungsvergleichs über Schmerzensgeld: Auftreten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    Häufig lässt der Wortlaut eine einschränkende Auslegung nicht zu, so dass grundsätzlich jede Nachforderung für unvorhergesehene Schäden ausgeschlossen ist (Palandt/Sprau a.a.O., Rdnr. 12 mit Hinweis auf OLG Koblenz NJW 2004, 782).
  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 11/67

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers wegen von einer Straße ausgehenden Lärms;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    3) Unabhängig davon erfordert der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB stets eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (AnwK-BGB/Krebs, § 242, Rdnr. 15 mit Hinweis auf BGH NJW 1968, 549 sowie BGH NJW 1997, 2519).
  • BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    1) Vereinbaren Parteien einen Abfindungsvergleich mit einer umfassenden Abgeltungsklausel, ist es eine Frage der Auslegung dieser Klausel, ob die Parteien auch unvorhergesehene und erst nach Vergleichsschluss eintretende Spätschäden einbeziehen wollten (Palandt/Sprau, Kommentar zum BGB, 65. Aufl., § 779, Rdnr. 12 mit Hinweis auf BGH LM Nr. 11, 16; PWW/Brödermann § 779, Rdnr. 17 mit Hinweis auf BGH NJW 1957, 1395; BGH NJW 1984, 115; AnwK-BGB/Giesler § 779, Rdnr. 44).
  • BGH, 21.12.1965 - VI ZR 168/64

    Zulässigkeit von Nachforderungen nach Abschluß einer Abfindungsvereinbarung

  • OLG Düsseldorf, 19.09.1994 - 1 U 93/93

    Vergleich; Abfindung; Ärztliches Gutachten; Treu und Glauben

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 23 U 67/10

    Wann ist Vergleich über Mängelbeseitigung sittenwidrig?

    Fehleinschätzungen der künftigen Entwicklung gehören im Rahmen von Abfindungsvereinbarungen über Schadensersatzansprüche grundsätzlich zu den von den Parteien jeweils übernommenen Risiken (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.1983, VI ZR 176/81, NJW 1984, 114; BGH, Urteil vom 19.06.1990, VI ZR 255/89, NJW 1991, 1535; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2007, I-1 U 166/06, NZV 2008, 151; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 313, Rn 44 mwN).
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